Ein Sachsendank ist ein Dank zur Anerkennung und Wertschätzung von Geselligkeit und Lebensfreude. Er ist eine schuldfreie Darstellung der menschlichen Kreativität und besonders achtsamen Umgang mit natürlichen Materialien.
Er wird von einem nicht eingetragenem Verein (n.e.V) unter Ethischen Gesichtspunkten erstellt.
Der Sachsendank entsteht nur wenn sich im Verein eine Inhaberschuldverschreibung (IHSV) mit einem Euro deckt. Die Höhe der Hinterlegung wird im Verein festgelegt und in der Satzung schriftlich dokumentiert.
Der Sachsendank darf nur von einem nicht eingetragenem Verein, unter Einhaltung der Spielregel herausgegeben werden. Er darf nur verschenkt werden und dient der Erprobung eines „Regionalen Grundeinkommens“.
Der Sachsendank muss folgende Angaben beinhalten:
- Der Verein, der ihn hergestellt hat (Stempel, Datum, Unterschrift wie hinterlegt)
- Das Verfallsdatum (entsprechend der hinterlegten IHSV)
Die Rückseite des Sachsendank kann zur freien kreativen Gestaltung genutzt werden.
Der Sachsendank kann nicht eingefordert oder verlangt werden, er trägt keine Schuld in sich.
Der Besitzer des Sachsendank darf frei darüber entscheiden ob, und an wen er den Sachsendank weiter verschenken möchte.
Bestenfalls verschenkt er den Sachsendank an Menschen die zum Wohle des Einzelnen, der Gemeinschaft und des Großen Ganzen gerne Leistung erbringen und damit Lebensfreude bereiten.