Was ist ein Sachsendank

Ein Sachsendank ist ein Dank zur Anerkennung und Wertschätzung von Geselligkeit und Lebensfreude. Er ist eine schuldfreie Darstellung der menschlichen Kreativität und besonders achtsamen Umgang mit natürlichen Materialien.

Er wird von einem nicht eingetragenem Verein (n.e.V) unter Ethischen Gesichtspunkten erstellt.

Der Sachsendank entsteht nur wenn sich im Verein eine Inhaberschuldverschreibung (IHSV) mit einem Euro deckt. Die Höhe der Hinterlegung wird im Verein festgelegt und in der Satzung schriftlich dokumentiert.

Der Sachsendank darf nur von einem nicht eingetragenem Verein, unter Einhaltung der Spielregel herausgegeben werden. Er darf nur verschenkt werden und dient der Erprobung eines „Regionalen Grundeinkommens“.

Der Sachsendank muss folgende Angaben beinhalten:

  1.  Der Verein, der ihn hergestellt hat (Stempel, Datum, Unterschrift wie hinterlegt)
  2. Das Verfallsdatum (entsprechend der hinterlegten IHSV)

Die Rückseite des Sachsendank kann zur freien kreativen Gestaltung genutzt werden.

Der Sachsendank kann nicht eingefordert oder verlangt werden, er trägt keine Schuld in sich.

Der Besitzer des Sachsendank darf frei darüber entscheiden ob, und an wen er den Sachsendank weiter verschenken möchte.

Bestenfalls verschenkt er den Sachsendank an Menschen die zum Wohle des Einzelnen, der Gemeinschaft und des Großen Ganzen gerne Leistung erbringen und damit Lebensfreude bereiten.

Wozu dient der Verein?

Im Verein geben sich die Mitglieder eine Satzung, in welcher sie gemeinsam Regeln festlegen.

Diese Regeln schützen die Vereinsmitglieder vor Eingriffen von Außen.

Die eingebrachten Werte werden gleichmäßig von den Mitgliedern genutzt und sind im Verein geschützt. Die Anlage eines Vereinskontos ist möglich, sobald die Satzung der Bank vorgelegt wird.

Dieses Konto kann nur gepfändet werden, wenn der Verein verklagt wird.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 54 Nicht rechtsfähige Vereine

Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__54.html

Kann ich in mehreren Vereinen sein?

Ja, das ist sogar erwünscht, denn es fördert die Vernetzung und zeigt wie vielfältig Ihr seid.

Allerdings solltet Ihr aufpassen, dass dann auch nur die Tätigkeiten, die Ihr in diesem Verein einbringt abgerechnet werden. Doppelte Abrechnung würde das Vertrauen zerstören.

Warum sollen wir spielen?

Im Spiel können wir frei und ohne Grund ausprobieren.

Dies ist notwendig um der Kreativität Freiraum zur Entfaltung zu geben.

Es sind Spielregeln einzuhalten, die den Rahmen zur freien Entfaltung setzen, aber innerhalb dieses Rahmens darf sich alles vorgestellt und ausprobiert werden.

In diesem Spiel dürfen wir ausprobieren wieviel Freude es bereitet, einem Anderen Dank zu geben und sich nicht mehr darum zu kümmern, was der Andere aus diesem Dank macht.

Außerdem lernen wir Achtsamkeit auf die Fähigkeiten der Vereinsmitglieder zu legen, um herauszufinden, wieviel Zeit er zum Wohle des Einzelnen, der Gemeinschaft und des großen Ganzen investiert.

Wir ziehen an, worauf wir unsere Aufmerksamkeit richten – also sowohl das, wovor wir uns fürchten, als auch das wofür wir dankbar sind.

Autor: unbekannt